
Hier findet ihr die Online-Anmeldung Kinderkurse 2026
Kinderkurse der HQS (AGB)
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig vor der Anmeldung durch.
- Trägerschaft
Die Kinderkurse sind ein Angebot des Fördervereins der Hans-Quick-Schule Bickenbach e.V.
- Anmeldung und SEPA-Lastschriftmandat
- Die Anmeldung erfolgt über eine gesicherte Verbindung mit Microsoft Forms.
- Für eine verbindliche Anmeldung müssen im Anmeldeformular zwingend die Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat angegeben werden.
- Sollte die Eingabe im Formular nicht möglich sein, kann das SEPA-Lastschriftmandat von der Homepage heruntergeladen, ausgefüllt und bis spätestens Samstag, 14.03.2026 über die Postmappe zurückgegeben werden.
- Ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat ist keine Anmeldung möglich.
- Anmeldebestätigung und Verbindlichkeit
- Nach den Osterferien (Mitte April) erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
- Erst mit Erhalt dieser Bestätigung ist die Teilnahme verbindlich.
- Kursgebühren und finanzielle Unterstützung
- Die Kinderkurse sind kostenpflichtig.
- Die Kursgebühren werden Ende September eingezogen.
- Um allen Kindern der HQS die Teilnahme zu ermöglichen, unterstützt der Förderverein Familien, für die die Kursgebühren nicht tragbar sind.
- Eltern, die finanzielle Unterstützung benötigen, bitten wir um einen entsprechenden Vermerk bei der Anmeldung.
- Rücktritt und Erstattung
- Kann ein Kind nach verbindlicher Anmeldung und Erhalt der Anmeldebestätigung nicht am Kurs teilnehmen (z. B. wegen akuter Krankheit oder Terminschwierigkeiten), erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
- Sollte Ihr Kind aufgrund einer langfristigen Erkrankung an mehreren Terminen verhindert sein, bemühen wir uns gemeinsam um eine individuelle Lösung.
- Bei witterungsbedingtem Kursausfall ohne Ersatztermin sowie bei Erkrankung der Kursleitung werden die Gebühren erstattet, wenn dem Förderverein dadurch keine Kosten entstehen.
- Kursplatzregelung und Warteliste
- Bereits gebuchte Kursplätze sind nicht auf andere Kinder übertragbar.
- Wird ein Kursplatz durch eine Absage frei, greifen wir auf unsere interne Warteliste zurück.
- Ein eigenständiger Kursplatzwechsel unter Eltern ist nicht möglich.
- Die Verpflichtung zur Kostenübernahme bleibt auch bei Absage mit anschließender Neubelegung bestehen.
Diese Regelung dient dazu, den organisatorischen Aufwand für unsere ehrenamtlichen Helfer*innen möglichst gering zu halten.
- Verwendung der Einnahmen
Die Einnahmen fließen nach Abzug der Kursleiterhonorare an den Förderverein. Dadurch können auch nicht vollständig belegte Kurse angeboten sowie weitere Projekte für die Kinder der HQS realisiert werden.
- Entschuldigung bei Fehlzeiten
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind auch bei kurzfristiger Verhinderung direkt bei der zuständigen Kontaktperson oder der Kursleitung. So kann der Kurs pünktlich beginnen und gegebenenfalls ein Kind von der Warteliste teilnehmen.
- Versicherungsschutz
Nur Kinder, die Mitglied im Förderverein sind, sind über diesen haftpflichtversichert.
(Hier können Sie Mitglied werden.) - Verhaltensregelung
Die Kursleitungen sind berechtigt, Kinder bei unangemessenem Verhalten vom Kurs auszuschließen und nach Hause zu schicken.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Sei dabei!
Gefällt Dir unser Kinderkursprogramm? Das freut uns natürlich! Damit diese und andere Projekte weiter durch den Förderverein durchgeführt werden können, brauchen wir engagierte Eltern wie Dich! Melde Dich gerne bei uns.